Asbestsanierung und -entsorgung gem. TRGS 519

Auch Dächer und Fassadenverkleidungen aus Eternit, Bodenbeläge und Brandschutzmaterialien halten nicht ewig. Asbesthaltige Wellplatten und Schindeln bzw. Platten in allen Größen, Floorflex Platten und Cushion-Vinyl Beläge gelten als Gefahrstoff und müssen gem. den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519 abgebaut und entsorgt werden.

 

LINDENTHAL Umweltdienstleistungen übernimmt für Sie die komplette Durchführung solcher Tätigkeiten (auch asbesthaltige Materialien im Innenbereich). Beginnend von der Anmeldung bei der Gewerbeaufsicht der Landratsämter und der Berufsgenossenschaft, über die technisch korrekte Ausführung bis hin zur ordnungsgemäßen Entsorgung als gefährlicher Abfall.

 

Zum Abtransport bereitgestellte - der  gem. TRGS 519 demontierten -  Asbestplatten in gekennzeichneten Big-Bags.
Zum Abtransport bereitgestellte - der gem. TRGS 519 demontierten - Asbestplatten in gekennzeichneten Big-Bags.

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